Rehabilitations-Sport
Rehabilitations-Sport ist Sport in Gruppen (im Kursraum oder im Wasser), kann ärztlich verordnet oder auch privat in Anspruch genommen werden und kommt auch ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation (z.B. Physiotherapie) in Frage.
Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Er ersetzt in keinem Fall die notwendigen Maßnahmen nach einer Erkrankung oder Operation wie z.B. die Physiotherapie, sondern ist als Ergänzung zu sehen, um einen Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu leisten.
Reha-Sport wird bei uns für den Bereich Orthopädie mit der Indikation Stütz- und Bewegungsapparat (Wirbelsäule, obere und untere Extremitäten) angeboten und ausschließlich von qualifizierten und zertifizierten Übungsleitern durchgeführt. Die Teilnahme ist nur nach Voranmeldung möglich.
Rehasport – wie kann ich daran teilnehmen?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Wenn aufgrund der Diagnose Rehasport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, wird Ihr Arzt Ihnen Rehasport verordnen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass Rehasport niemals eine physiotherapeutische Behandlung ersetzen kann, diese ist bei akuten Beschwerden weiterhin notwendig.
Die Verordnung von Rehasport belastet dabei nicht das Budget Ihres Arztes.
Ihr Arzt füllt den Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56) aus, welchen Sie bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Einzelne Krankenkassen verzichten zur Zeit auf die Genehmigung, z.B. die AOK Bayern. In einem solchen Fall können Sie sofort bei uns den Antrag einreichen und Termine vereinbaren. Ansonsten legen Sie bitte Ihre Verordnung bei Ihrer Krankenkasse vor.
Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie auch ohne ärztliche Verordnung bei uns gegen einen geringen Unkostenbeitrag am Rehasport teilnehmen. Wir beraten Sie gerne dabei.
Rehasport – für wen?
Rehasport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen, die dazu führen, dass der Patient nicht mehr uneingeschränkt am täglichen leben teilhaben kann, in Betracht.
Rehasport ist für Patienten mit orthopädischen Beschwerden wie z.B. Rückenschmerzen, Schulter-Nackenschmerzen, Osteoporose, Gelenkerkrankungen genauso geeignet wie z.B. für Diabetiker, Schmerzpatienten, Krebspatienten, Parkinson- oder MS-Patienten.
Unsere Rehasportgruppen sind im orthopädischen Bereich zugelassen, d.h. Ihre Verordnung muss eine orthopädische Indikation bzw. Diagnose enthalten.
Rehasport dient aber auch als Hilfe zur Selbsthilfe, insbesondere um die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Motivation zu einem regelmässigen Bewegungstraining zu fördern.
Rehasport – wo und wann?
Rehasport wird bei uns über den Gesundheitssportverein Dießen am Ammersee e.V. durchgeführt.
Wir bieten derzeit 15 Reha-Sport-Kurszeiten in der Woche an (7 Kurse pro Woche Trocken-Rehasport bei uns im TGZ oder am Marktplatz 2, sowie 8 Kurse pro Woche im Wasser bei uns im TGZ).
Die Kurse finden statt:
Wochentag | Uhrzeit | Ort |
---|---|---|
Montag | 14.15 – 15.00 Uhr | Rehasport im Wasser/Hallenbad |
Montag | 16.00 – 16.45 Uhr | Rehasport im Kursraum Marktplatz 2 |
Montag | 19.15 – 20.00 Uhr | Rehasport im Gymnastikraum TGZ |
Dienstag | 11.10 – 11.55 Uhr | Rehasport im Kursraum Marktplatz 2 |
Dienstag | 15.05 – 15.50 Uhr | Rehasport im Wasser/Hallenbad |
Dienstag | 18.30 – 19.15 Uhr | Rehasport im Gymnastikraum TGZ |
Mittwoch | 13.15 – 14.00 Uhr | Rehasport im Wasser/Hallenbad |
Mittwoch | 14.10 – 14.55 Uhr | Rehasport im Wasser/Hallenbad |
Mittwoch | 18.30 – 19.15 Uhr | Rehasport im Gymnastikraum TGZ |
Donnerstag | 11.10 – 11.55 Uhr | Rehasport im Kursraum Marktplatz 2 |
Donnerstag | 12.30 – 13.15 Uhr | Rehasport im Wasser/Hallenbad |
Donnerstag | 13:20 – 14.05 Uhr | Rehasport im Wasser/Hallenbad |
Donnerstag | 21.00 – 21.45 Uhr | Rehasport im Wasser/Hallenbad |
Freitag | 11.10 – 11.55 Uhr | Rehasport im Kursraum Marktplatz 2 |
Freitag | 13.00 – 13.45 Uhr | Rehasport im Wasser/Hallenbad |
Wenn Sie eine Verordnung Ihres Arztes vorliegen haben oder auch ohne Verordnung Interesse an der Teilnahme des Rehasports bei uns haben melden Sie sich am besten bei uns.
Rehasport – vom Arzt verordnet, von den Krankenkassen bezahlt
Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen, auch für chronisch kranken Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand des Betroffenen abgestimmt. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach kranken-gymnastischen/ physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Rehasport kommt aber auch begleitend zu physiotherapeutischen Behandlungen in Frage.
Durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung ist eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen. Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen
Als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert. Die Leistungen des Gesundheitssportvereins Dießen am Ammersee e.V. in Kooperation mit dem Therapie- und Gesundheitszentrum Dießen sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Die Qualität wird durch den Behindertensportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.
Wer kann daran teilnehmen – Rehasport auf Verordnung des Arztes
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht den Heilmittelrichtlinien und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten.
An wen muss ich mich wenden – Bewilligung durch die Kostenträger
Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden, nur einzelne Krankenkassen verzichten zur Zeit auf die Genehmigung (z.B. die AOK Bayern, Stand April 2024). Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein. Bei der genehmigten Verordnung ist darauf zu achten, dass innerhalb 3 Monaten nach Genehmigungsdatum der Krankenkassen mit dem Rehasport begonnen werden muss. Anderenfalls ist eine neue zu genehmigende Verordnung notwendig. In der Regel besteht nach Genehmigung nur Anspruch auf die der Verordnung zu entnehmenden Angaben zur Kostenübernahme (z.B. 50 ÜE/18 Monaten). Dies würde bedeuten, dass max. 50 ÜE jedoch nur in dem genehmigten Zeitraum absolviert werden können. Die Kostenübernahme der Krankenkasse endet somit nach den 18 Monaten und nicht nach der 50sten ÜE.
Welche Kosten entstehen für mich – Mitgliedschaft im Verein notwendig?
Die Grundversorgung/der Basiskurs ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Im Interesse der Nachhaltigkeit der Rehamaßnahme wird jedoch auch von den Kostenträgern eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis befürwortet. Grundsätzlich steht der Verein allen offen. Jeder, der Gesundheitssport betreiben möchte, kann auch ohne Verordnung Mitglied im Verein werden. So begleiten viele Lebenspartner, Eltern und Freunde die geförderten Mitglieder.
Versicherung für Nichtmitglieder
Die Teilnehmer am Rehabilitationssport mit gültiger Verordnung sind auch ohne Vereinsmitgliedschaft über einen vom Behindertensportverband Bayern abgeschlossenen Zusatzvertrag versichert. Die Leistungen entsprechen denen des Sportversicherungsvertrages. Ausgeschlossen ist das Wegerisiko.
Wie beginnt der Rehasport – Start des Rehaprogramms ?
Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Bei Ihren Kurs- u. Gruppenterminen werden abgestimmte Trainingsziele in Begleitung mit Ihrem jeweiligen Übungsleiter umgesetzt.
Was will ich erreichen – Ziel des Rehaprogramms ?
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Wer kann Rehasport verordnen?
Beim Rehabilitationssport handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation, so dass dessen Verordnung von JEDEM niedergelassenen Arzt ausgestellt werden kann.
In diesem Zusammenhang ist auch nochmals der Hinweis wichtig, dass die Verordnung von Rehabilitationssport als ärztliche Leistung nicht der Budgetierung unterliegt. Für die Ärzte ändert sich somit nichts.
Der Weg zu Ihrem Rehasportprogramm
(1) Sie erhalten eine Verordnung vom Arzt (auf dem Muster 56).
(2) Sie unterschreiben den Kostenübernahmeantrag und legen diese zur Genehmigung Ihrer Krankenkasse vor (auf Wunsch übernehmen wir dieses Prozedere).
(3) Ihre Krankenkasse genehmigt die Verordnung.
(4) Sie melden sich zum Rehaprogramm bei uns an.